Spezialgebiete

Kleinzehendeformitäten

Krallen und Hammerzehen:

Durch eine abnorme Beugestellung im Mittelgelenk und / oder Endgelenk der Zehen kommt es zu einer dauerhaften Fehlstellung. Dies kann einzeln oder bei mehreren Zehen gleichzeitig vorkommen und tritt häufig als Folge eines Senk-Spreizfußes, seltener nach schweren Fuß- und Unterschenkelverletzungen auf. Zusätzlich sind die Zehen oft im Grundgelenk überstreckt.


Die Folgen sind schmerzhafte Schwielen (Hühneraugen) über dem gebeugten Mittelgelenk. Weiterhin treten meist Druckschwielen und Schmerzen unter den jeweiligen Mittelfußköpfchen (Metatarsalgie) auf.


Hammerzehe (mallet toe):

Krallenzehe (hammer toe):

Klauenzehe (claw toe):


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Was geschieht bei der Operation?

Die Ursache für die Bildung von Kleinzehendeformitäten liegt meistens in der Senk-Spreizfußdeformität und der sich daraus ergebenden relativen Verlängerung der Mittelfußknochen. Durch diese Verlängerung kommt es zu einem höheren Druck unterhalb der Mittelfußknochenenden, den Metatarsaleköpfchen, mit dem daraus resultierenden Schmerz unter dem Vorfußballen, der Metatarsalgie.

Durch die Verkürzungsoperation nach Sir Lowel Scott Weil werden die Mittelfußknochen wieder verkürzt und angehoben. Dadurch wird der Druck unter dem Vorfußballen gesenkt und die Zehe wieder begradigt. Die eingebrachten Titanschrauben können im Regelfall belassen werden und müssen nur bei Beschwerden oder Lockerung entfernt werden.

Metatarsale-Verkürzungsosteotomie nach Weil

Liegt die Ursache für die Zehendeformität nicht an der Verlängerung der Mittelfußknochen oder besteht keine Metatarsalgie, so besteht die Möglichkeit der Zehenbegradigung durch die Entfernung des Köpfchens der Grundphalanx (Operation nach Hohmann) oder durch die Versteifung des Zehenmittelgelenkes (PIP-Arthrodese). Der dazu eingebrachte Draht wird nach 4 Wochen wieder entfernt. Eine weitere Narkose ist dazu jedoch nicht notwendig.

Versteifung des Zehenmittelgelenkes (PIP-Arthrodese)

Neben den o.g. Operationsmöglichkeiten gibt es noch eine Reihe weiterer, die aber deutlich seltener zum Einsatz kommen. Dazu gehören z.B diverse Weichteileingriffe, wie Strecksehnenverlängerungen und Sehnentranspositionen.

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Wie wird der Fuß betäubt?

  • Diese Eingriffe sind grundsätzlich in regionaler Betäubung des Unterschenkels und Fußes möglich.
  • In speziellen Fällen ist auch eine Vollnarkose möglich.
  • Die Art der Betäubung wird in einem Gespräch mit dem Narkosearzt festgelegt.

Die Operation ist ambulant möglich, wenn:

  • ein weniger komplizierter Eingriff durchgeführt wird
  • keine schwerwiegenden gesundheitlichen Störungen vorliegen
  • die anschließende häusliche Versorgung für mindestens 24 Stunden gewährleistet ist
  • wenn der Transport zur Operation und zu den Verbandwechseln organisiert ist
  • der Wohnort nicht zu weit entfernt ist
  • Eine Vollnarkose spricht nicht gegen die ambulante Operation
    (Sie dürfen in der 1. Nacht nicht alleine sein und müssen auf dem Heimweg begleitet werden.)

Weitere Informationen zu ambulanten Operationen finden sie hier!


Wie sieht die Nachbehandlung aus?

  • Das "Problem" der operierten Füße ist die Schwellung. Daher gilt als oberstes Gebot: Hochlagerung, lokale Kühlung und wenig Laufen!
  • Da der verschobene und verschraubte Knochen und die Kapsel für 4 - 6 Wochen entlastet werden müssen, gibt es einen Spezialschuh, der die Belastung des Fußes reduziert.
  • Bei komplizierteren und umfangreicheren Eingriffen ist das Tragen des Schuhes bis zu 8-10 Wochen nötig, in Einzelfällen muss sogar ein Unterschenkelgips angelegt werden, der meist auch für ca. 8 - 10 Wochen verbleibt.
  • Den Schuh erhalten Sie am 1. Tag nach der OP (bei ambulanten Operationen am Operationstag). Bis dahin bleibt der Fuß straff gewickelt und wird hoch gelagert.
  • Um eine Venenthrombose zu verhindern erhalten Sie für einige Tage Spritzen in die Bauchhaut. Bei einer Gipsbehandlung die die Thromboseprophylaxe für den gesamten Zeitraum notwendig!
  • Eine Entfernung sollte des Nahtmaterials sollte nach 10 - 12 Tagen erfolgen und kann auch durch Ihren ambulenten Arzt durchgeführt werden.
  • Nach ca. 14 Tagen, bei komplikationsloser Wundheilung, dürfen Sie wieder duschen.
  • nach 4 – 6 Wochen, bzw. nach 8 - 10 Wochen, bei größeren Operationen, dürfen Sie wieder im Normalschuh laufen. Wegen der üblichen Schwellung des Fußes muss es ein größerer Schuh sein, der die Großzehe keinesfalls wieder nach außen drücken darf. Am besten breite Schuhe in Übergröße, die vorne nicht spitz geformt sind.
   
  • Um ein gutes Ergebnis zu erzielen ist, neben einer gelungenen Operation, eine intensievste physiotherapeutische Nachbehandlung notwendig, die schon während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung beginnt.
  • Dabei sollten besonders die Grundgelenke der operierten Zehen beübt werden.
  • Eine häusliche Fortführung und Selbstübungen sind dabei sehr hilfreich.
  • Je extremer die Fußveränderungen, je länger die Veränderungen bestanden und je höher das Lebensalter - desto länger braucht der Fuß, bis er seine Aufgaben wieder normal erfüllt: d.h. schmerzfreies Abrollen im normal großen Schuh ohne nennenswerte Schwellung. Dies dauert zwischen 4 - 6 Monate (in Einzelfällen und bei schwierigen Eingriffen bis zu 12 Monaten).
  • Extreme Veränderungen lassen sich nicht ohne weiteres zu einem „normalen“ Fuß umformen!
  • Um bei der Geraderichtung der Großzehe dauerhaften Erfolg zu haben, ist es gelegentlich nötig, die Kapselnaht an der Innenseite des Fußes zu schützen. Daher wird vom 1. Tag an die Großzehe mit einer schmalen elastischen Binde so gewickelt, dass sie nach innen gezogen wird. Die Kapselnaht wird somit entlastet. Nach einigen Tagen wird eine "Halluxbandage" verordnet, die die ersten 4 Wochen ständig und im Anschluss für ein viertel Jahr nur noch nachts angelegt werden sollte.
  • Alle Operationsmethoden haben eine gewisse Einschränkung der Gelenkbeweglichkeit zur Folge! Eine Operation sollte nicht erst erwogen werden, wenn die Schmerzen und Fehlstellung nicht mehr zu ertragen ist. Die rechtzeitige Operation bringt die besten Ergebnisse!

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